Versicherungen für E-Scooter
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 June 2019
Düsseldorf, im Juni 2019. Ab dem 15. Juni dürfen in deutschen Städten neue Kraftfahrzeuge fahren, nachdem der Bundesrat im Mai der "Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung" zugestimmt hatte. Die Rede ist von E-Scootern. Das sind hippe elektrisch betriebene E-Tretroller, die maximal 20 km/h schnell sind und auf Radwegen - oder falls diese nicht vorhanden sind - auf Straßen fahren müssen. Eine Führerschein- und Helmpflicht gibt es dafür nicht, allerdings ist ein Mindestalter von 14 vorgeschrieben.
"Doch wer denkt, er könne einfach losfahren, der ist falsch informiert", merkt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), an. "Denn der Gesetzgeber besteht darauf, dass für E-Tretroller extra eine spezielle Haftpflichtpolice abgeschlossen werden muss. Den Nachweis dafür liefert ein Aufkleber, der ähnlich wie ein Mofa-Nummernschild aussieht und gut sichtbar auf das Fahrzeug aufgeklebt werden muss, am besten auf das hintere Schutzblech."