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Erster Hackathon der Sparkassen-Finanzgruppe: Registrierungsphase für "symbioticon" im November 2016 startet

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Hamburg / Frankfurt am Main, 29. September 2016. Vom 14. bis 16. November findet in der Frankfurter Messe parallel zum FI-Forum, der Hausmesse der Finanz Informatik mit über 10.000 Besuchern, symbioticon statt, der erste Hackathon der Sparkassen-Finanzgruppe. Ziel der Veranstaltung ist es, FinTechs, Entwickler, Kreative und die Sparkassen-Finanzgruppe zusammenzubringen. Neben Preisgeldern gibt es auch die Perspektive, neue Projekte gemeinsam mit den Sparkassen aufzusetzen. symbioticon wird von der Star Finanz und der Finanz Informatik mit Unterstützung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) organisiert. Weitere Partner des Hackathons sind derzeit unter anderem Google, IBM, zeb oder die Goethe Universität Frankfurt. Interessierte Teams und Teilnehmer können sich ab sofort unter www.symbioticon.com (http://www.symbioticon.com) zum Auswahlverfahren anmelden.

"Darf ein Kran über ein fremdes Grundstück schwenken?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

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Henrik P. aus Potsdam:
Bei uns in der Nachbarschaft wird viel gebaut. Ständig schwenkt der Arm eines Krans über unser Grundstück - oft mit schweren Lasten wie Stahlträgern, Betonsteinen oder Heizkesseln. Ist das erlaubt oder können wir uns als Grundstückseigentümer dagegen wehren?

Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 2)

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Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 2)
Arbeitsrecht

Abgrenzungskatalog

Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst zu prüfen, ob es in der Rechtsprechung schon Entscheidung zu dem konkreten Arbeitsverhältnis gibt.

Die folgenden Kriterien stellen Indizien für eine Arbeitnehmereigenschaft des jeweiligen Mitarbeiters dar:

Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation

Vestner Aufzüge agiert als Vorreiter für mehr Sicherheit und Fahrkomfort für Aufzüge

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Vestner Aufzüge agiert als Vorreiter für mehr Sicherheit und Fahrkomfort für Aufzüge

(Mynewsdesk) München, 27. September 2016. Ab dem 1. September 2017 gilt für alle neuen Aufzüge die EU-Norm EN 81-20/50. Sie bringt noch mehr Sicherheit und Fahrkomfort in europäische Aufzüge. Ein Jahr bevor sie gesetzlich verbindlich wird, setzt die Vestner Aufzüge GmbH (http://Vestner.com) diese weitreichende Norm bereits um. Seit dem 1. Juni 2016 verkauft das mittelständische Familienunternehmen sein neues Modell „Advance 5“ nur noch gemäß der neuen Vorschrift. Ab dem 1.10.2016 ist die komplette Produktpalette der Vestner Aufzüge GmbH darauf umgestellt.

Personalakte: Welche Informationen darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer sammeln?

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 Welche Informationen darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer sammeln?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus?

Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.

Maximilian Renger: Welche Daten sind denn für das Arbeitsverhältnis relevant und dürfen gesammelt werden?

Besichtigungsrecht im Mietrecht: Wann darf der Vermieter in die Wohnung des Mieters?

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 Wann darf der Vermieter in die Wohnung des Mieters?
Mietrecht

Aktuelles Urteil

Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil vom 08.01.2016 - 461 C 19626/15 - die Auffassung vertreten, dass der Vermieter alle fünf Jahre die Besichtigung der Wohnung des Mieters verlangen kann. Was ist von diesem Urteil zu halten?

Thema hat nach BGH-Urteil gewisse Brisanz

Das Thema ist deswegen aktuell von einer gewissen Brisanz, weil der Bundesgerichtshof unlängst in einem Urteil überraschenderweise vertreten hat, dass der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter ihm unberechtigterweise den Zutritt zur Wohnung verweigert (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 - VIII ZR 281/13). Der BGH hat dabei klargestellt, dass der Vermieter den Mieter auch nicht zuvor auf Duldung des Zutritts zur Wohnung verklagen muss.

Unsicherheit für Mieter

Zehnjähriges Jubiläum: Buhr & Team Akademie für Führung und Vertrieb AG wartet im Oktober mit vielen Events und Neuerungen auf

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 Buhr & Team Akademie für Führung und Vertrieb AG wartet im Oktober mit vielen Events und Neuerungen auf

Köln, 29.09.2016 - Zehnter Monat im zehnten Jahr: Im Geburtstagsmonat ihres zehnjährigen Bestehens gibt die Düsseldorfer Buhr & Team Akademie für Führung und Vertrieb AG nochmals richtig Gas: Nach der Vergrößerung des Teams und dem Umzug in neue Räume wartet der auf Vertriebs- und Führungsthemen spezialisierte Weiterbildner unter Leitung des renommierten Unternehmers, Redners und Autors Andreas Buhr im Oktober 2016 mit zahlreichen Aktionen, Events und Neuerungen auf - und demonstriert bei alldem seine Expertise, Menschen und Unternehmen erfolgreicher zu machen.

Testen mobiler Anwendungen kompakt erklärt

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Möhrendorf, 29. September 2016 – Ob Spiele, Musik, Büroanwendungen oder Fitness: Apps gibt es für alle Lebenslagen – und ihre Anzahl wächst stetig. Doch wie steht es mit der Qualität der mobilen Anwendungen? Daniel Knott liefert mit „Mobile App Testing“ einen Leitfaden für den Softwaretest und die qualitätsorientierte Entwicklung mobiler Applikationen. Nils Röttger, imbus-Berater für den Bereich Mobiles Testen, hat das englischsprachige Fachbuch ins Deutsche übersetzt. Nun ist es im dpunkt.verlag erschienen.

Mauritius-Roadshow vom 10 bis 13. Oktober 2016

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(Mynewsdesk)   

Mauritius-Roadshow vom 10 bis 13. Oktober 2016  

Die Trauminsel tourt in diesem Jahr durch Leipzig, Hannover, Oberhausen und Friedrichshafen. Expedienten und Reiseveranstalter erhalten aktuelle Informationen aus erster Hand

Im Oktober diesen Jahres ist es wieder so weit – Mauritius geht auf Tour. Die vielfältige Traumdestination im Indischen Ozean lädt Expedienten und Reiseveranstalter ein, sich im Rahmen der diesjährigen Roadshow der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) über das umfassende Angebot und interessante Neuigkeiten der Insel zu informieren. Gemeinsam mit 12 Hotel- und Airline-Partnern steuert MTPA die Städte Leipzig, Hannover, Oberhausen und Friedrichshafen an – jeweils zwischen 18.30 und 22 Uhr in Locations mit mauritischem Flair.

Expedienten und Veranstalter sind ab 18:30 Uhr auf einen Welcome-Cocktail eingeladen. Im Anschluss daran startet die virtuelle Reise über die Insel in Form einer unterhaltsamen Quizshow. Neben einer abwechslungsreichen Präsentation des Fremdenverkehrsamtes gibt es die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den Repräsentanten aus der Hotel- und Airlinebranche:

Aanari Hotel & Spa

Air Mauritius

Beachcomber Hotels

Constance Hotels & Resorts

LUX* Resorts

Maritim Resort & Spa

Outrigger Mauritius Resort & Spa

South African Airways

TAP.DE Solutions GmbH weiter auf Wachstumskurs

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TAP.DE Solutions GmbH weiter auf Wachstumskurs
Stefan Spelter und Hans Kneis v.l.n.r.

Straubing/Frankfurt a. M., 29. September 2016 - Zum 1. Oktober 2016 startet Stefan Spelter bei der TAP.DE Solutions GmbH als Technischer Direktor und Hans Kneis übernimmt als Senior Sales Manager die Verantwortung für die Vertriebsregion Mitte.

"Mit den neuen Kollegen unterstreichen wir unseren Anspruch, noch näher bei den Kunden vor Ort zu sein und diesen stets die neuesten Technologien und Lösungen anbieten zu können", sagt TAP.DE Solutions Geschäftsführer Michael Krause.

Stefan Spelter (37), Technical Director
Mit Stefan Spelter hat sein Unternehmen jetzt nicht nur einen erfahrenen Betriebswirt, PRINCE2-zertifizierten Projektmanager und ITIL-zertifizierten Berater an Bord geholt. Spelter blickt zudem auf 12 Jahre Erfahrung im Software-Beratungsumfeld zurück und kann auf eine internationale Expertise in Europa und Asien verweisen. In der Vergangenheit war er in verantwortungsvollen Positionen bei Ubisense AG, Ivision AG und Matrix42 tätig und konnte dabei wichtige Erfahrungen sammeln und Netzwerke aufbauen.

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