ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 November 2016Aktuelle Urteile auf einen Blick
+++ Immobilienanzeigen: Angaben gemäß Energieeinsparverordnung sind erforderlich +++
Die Veröffentlichung einer Anzeige für eine Immobilie mit Energieausweis ohne die nach der Energieeinsparverordnung erforderlichen Pflichtangaben ist wettbewerbswidrig. Dies gilt laut ARAG sowohl für Verkäufer als auch für Vermieter, Verpächter und Makler (OLG Hamm, Az.: 4 U 8/16 und 4 U 137/15).
+++ Kein Anspruch auf Handy +++
Aus der Bezeichnung eines Mobilfunkvertrags "mit Handy" folgt in der Regel nur, dass bei Vertragsschluss "subventionierte" Handys gegen einen Aufschlag überlassen werden, nicht aber, dass laufend die Überlassung neuer Mobiltelefone geschuldet ist. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit ändert laut ARAG daran nichts (AG München, Az.: 213 C 23672/15).
Langfassungen: