Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Urheberrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 December 2016Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht für Untermieter
In Wohngemeinschaften ist häufig der Hauptmieter Inhaber des Internetanschlusses. Das heißt aber nicht, dass er automatisch für illegale Downloads der Untermieter haftet. Und er muss diese auch nicht über illegales Filesharing belehren. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Hamburg.
AG Hamburg, Az. 36a C 45/16