Heizöl

Zuschuss für teure Heizöl-, Flüssiggas und Pellets-Käufe aus 2022 demnächst möglich

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Während die Gaspreisbremse bereits umgesetzt wurde, konnten sich nun Bund und Länder nach langen Verhandlungen auf Rahmenbedingungen der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Energieträger einigen. Es geht um Heizungen, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Briketts betrieben werden. Neben Strom und Gas war auch bei diesen Energien in Folge des Ukraine-Kriegs ein starker Preisanstieg zu verzeichnen.

Die Härtefallregelung soll die Mehrkosten des Jahres 2022 abfedern und die Haushalte entlasten. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Rechnung zu werfen, wenn der Energieträger 2022 eingekauft wurde. Anträge können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Möglich ist dies ab Anfang Mai 2023.

Wer kann einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?

Beantragt werden kann der Zuschuss durch Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Wird eine Wohnung zentral beheizt, kann der Antrag vom Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt werden. Der Vermieter muss die Förderung dann an die Mieter weiterleiten.

Wie hoch ist die Härtefallhilfe?