Zuschuss für teure Heizöl-, Flüssiggas und Pellets-Käufe aus 2022 demnächst möglich

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Während die Gaspreisbremse bereits umgesetzt wurde, konnten sich nun Bund und Länder nach langen Verhandlungen auf Rahmenbedingungen der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Energieträger einigen. Es geht um Heizungen, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Briketts betrieben werden. Neben Strom und Gas war auch bei diesen Energien in Folge des Ukraine-Kriegs ein starker Preisanstieg zu verzeichnen.

Die Härtefallregelung soll die Mehrkosten des Jahres 2022 abfedern und die Haushalte entlasten. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Rechnung zu werfen, wenn der Energieträger 2022 eingekauft wurde. Anträge können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gestellt werden. Möglich ist dies ab Anfang Mai 2023.

Wer kann einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?

Beantragt werden kann der Zuschuss durch Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Wird eine Wohnung zentral beheizt, kann der Antrag vom Vermieter oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt werden. Der Vermieter muss die Förderung dann an die Mieter weiterleiten.

Wie hoch ist die Härtefallhilfe?

Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000 € pro Haushalt. Haben Verbraucher mindestens das doppelte des Referenzpreises aus 2021 gezahlt, so werden ihnen 80 % der Mehrkosten für den entsprechenden Energieträger erstattet. Diese sind folgendermaßen (inklusive Umsatzsteuer):
• Heizöl: 71 Cent/Liter
• Flüssiggas: 57 Cent/Liter
• Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm
• Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilo
• Scheitholz: 85 €/Raummeter, Kohle / Koks: 36 Cent/Kilo

Das Lieferdatum ist maßgeblich. Allerdings können die Länder in Ausnahmefällen auch das Bestelldatum akzeptieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass innerhalb des Zeitraums vom 1.1.22 und 1.12.21 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 die Lieferung des Energieträgers erfolgte.

Noch eine Einschränkung: Ausgezahlt wird ab einem Mindest-Erstattungsbetrag von 100 € pro Haushalt.

In den nächsten Wochen soll die Antragstellung möglich gemacht werden. Allerdings kann der Startschuss zwischen den einzelnen Bundesländern variieren. Online-Rechner, wie sie auch die Verbraucherzentrale zur Verfügung stellt, ermöglichen, vorab einen möglichen Anspruch auf die Härtefallregelung einzuschätzen. Wichtig: Eigeninitiative ist gefragt. Wenn Sie Anspruch auf die Härtefallhilfe haben, müssen Sie selbst aktiv werden und einen Antrag bei Ihrem Bundesland stellen.

Heizen mit regenerativer Energie: Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen

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Bildnachweis: ©Alexander Stein - Pixabay

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