Bundesverfassungsgericht

Die WKZ Wohnkompetenzzentren über die Klärung der Mietpreisbremse durch das Bundesverfassungsgericht

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Mietpreisbremse hat Preissteigerungen nicht verhindert – manche Experten vermuten sogar das Gegenteil

Ludwigsburg, 18.12.2017. „Die Idee war eigentlich gut gedacht und gemeint: Menschen besonders in stark belasteten Regionen vor unzumutbaren Mietsteigerungen dadurch zu schützen, dass die Mieten nur noch in angemessenem Umfang steigen dürfen. Doch wie so oft drifteten Theorie und Praxis auseinander und die Mietpreisbremse konnte keine Mietsteigerungen verhindern – im Gegenteil“, sagt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. So monieren die Verbände der Immobilienwirtschaft seit Monaten, die Mietpreisbremse hätte ihr Ziel verfehlt und gehöre sofort gestoppt. Schlimmer noch.

Begünstigt Mietpreisbremse Besserverdienende?
„In den seltenen Fällen, in denen Wohnungen aufgrund der Mietpreisbremse günstiger angeboten werden müssen, können die Vermieter nun unter noch mehr Interessenten auswählen. Den Zuschlag erhalten dann meist Bewerber mit hohem Einkommen“, meint der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Dies sieht auch Andreas Mattner, der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) so. Er ist der Überzeugung, dass die wenigen Profiteure der vor zwei Jahren eingeführten Mietpreisbremse vor allem in der Gruppe “Doppelverdiener ohne Kinder” zu finden seien. „Damit hat sich die Situation der betroffenen Zielgruppe mit geringem Einkommen noch verschlechtert“, erklärt WKZ-Vorstand Meier.