Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 16 May 2022Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung
Für den Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gelten der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG nicht.
Wird die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft, kann der Veräußerungsgewinn nach § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) oder § 17 EStG besteuert werden. Maßgeblich ist u.a., ob die Beteiligung im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten wurde, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Wurde eine einhundertprozentige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen gehalten, ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2022 eine Besteuerung nach § 16 EStG nicht möglich. Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG können dann nicht in Anspruch genommen werden (Az.: 2 K 2668/19).