Ab 2026 Pflicht: Digitale Zeiterfassung wird für viele Unternehmen zur gesetzlichen Vorgabe
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 June 2025zeiterfassung.de powered by FlexStaff unterstützt Unternehmen bei der fristgerechten Umsetzung
Herford, 03.06.2025 - Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden stehen vor einer wichtigen Umstellung: Ab dem Jahr 2026 tritt eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in Kraft. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit künftig digital, tagesaktuell und manipulationssicher dokumentiert werden müssen. Ziel ist es, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes besser kontrollierbar zu machen und gleichzeitig faire und transparente Arbeitsbedingungen zu fördern.
Gestaffelte Übergangsfristen - betroffen sind auch kleinere Unternehmen
Laut dem Entwurf gelten für die Einführung der digitalen Zeiterfassungspflicht gestaffelte Übergangsfristen:
-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: 1 Jahr
-50 bis 249 Mitarbeitende: 2 Jahre
-11 bis 49 Mitarbeitende: 5 Jahre
-Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden sind von der digitalen Pflicht derzeit ausgenommen