Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Industrie: Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten vorerst keinen Begrenzungsbescheid
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 January 2016Energierechtsexperten von PKF Fasselt Schlage raten zu rechtlichen Schritten
Duisburg, 8. Januar 2016. Nicht alle Unternehmen in Deutschland, die die gesetzlichen Voraussetzungen der besonderen Ausgleichsregelung erfüllen, haben für das Jahr 2016 einen sogenannten Begrenzungsbescheid zur Verringerung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) erhalten. Zweck der besonderen Ausgleichsregelung ist die Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deren Abwanderung in das Ausland verhindert werden soll. Die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), hat sogenannten "Unternehmen in Schwierigkeiten" keinen Bescheid ausgestellt und stattdessen das Antragsverfahren ruhend gestellt. Als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gelten unter anderem Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, und Unternehmen, die kurz- oder mittelfristig zur Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit gezwungen sind, wenn sie keine staatliche Unterstützung erhalten.