Arbeitskampfrecht: Kein Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 October 2015Autor: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch Düsseldorf
Auch ein durch einstweilige Verfügung untersagter Arbeitskampf löst bei nicht bestreikten, aber betroffenen Drittunternehmen keine Schadensersatzansprüche aus. Ein rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt nicht vor.
BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 -
zitiert nach Pressemitteilung Nr. 43/15
(Leitsatz vom Verfasser)