Brauchtum zu Weiberfastnacht: Erst fragen, dann schneiden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 January 2016R+V-Infocenter: Wer einen Schlips abschneidet, begeht Sachbeschädigung - in der Karnevalszeit sind rechtlichen Folgen jedoch selten
Wiesbaden, 27. Januar 2016. Am 4. Februar schwingen wieder die "Weiber" das Zepter - und nehmen die Schere zur Hand. Doch so mancher Mitbürger findet es gar nicht lustig, wenn karnevalsverrückte Frauen die teure Lieblingskrawatte zerstören. "Die Närrinnen sollten sicherheitshalber fragen, ob sie den Schlips von Kollegen oder Fremden auf der Straße abschneiden dürfen. Denn nicht immer handelt es sich bei den Krawattenträgern um Freunde und Kenner des karnevalistischen Brauchtums", sagt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung.