Aufhebungsvertrag oder Kündigung - was Arbeitnehmer bedenken sollten
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 December 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Will sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, hatte in der Regel zwei Möglichkeiten. Er kann diesem kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag ist der, dass er eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht befürchten muss. Da bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten wird, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen mit deutlich höheren Abfindungszahlungen rechnen. Das will er vermeiden.
Aufhebungsvertrag - des einen Freud des anderen Leid
Was für den Arbeitgeber gut ist, insbesondere was der Arbeitgeber spart, verliert der Arbeitnehmer. Dementsprechend ist für Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag in der Regel keine gute Idee. Trotzdem erlebe ich immer wieder das Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber zur einer Unterzeichnung nötigen lassen. Häufig droht der Arbeitgeber mit finanziellen Nachteilen, einer fristlosen Kündigung oder einem schlechten Zeugnis. Manchmal drohte auch nur mit Freundschaftsentzug. Was ist von diesen Drohungen zu halten?