Wiesenhof Kündigungen - was Mitarbeiter unbedingt beachten sollten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 1 April 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Pressemeldungen zufolge hat ein Teil der Mitarbeiter bei Wiesenhof wegen des Brands bereits die Kündigung erhalten. Für die betroffenen Mitarbeiter soll zudem wohl ein Sozialplan erstellt werden. Was ist den von einer Kündigung betroffenen Wiesenhof-Mitarbeitern zu raten?
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung
Der wichtigste Rat: Erheben Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, können Sie gegen die Kündigung in der Regel wirksam nichts mehr unternehmen. Nur wenn Sie die Klage einreichen, halten Sie sich alle Optionen offen.
Kündigungsschutzklage trotz Sozialplans
Auch von den Versprechen eines Sozialplans und entsprechender Leistungen sollte man sich auf gar keinen Fall von der Kündigungsschutzklage abhalten lassen. Die Leistungen aus dem Sozialplan stehen einem später auf jeden Fall zu.
Erfolgsaussichten für die Kündigungsschutzklage