Neues Urteil: Mytaxi unterliegt vor Landgericht Köln, Rabatte bleiben wettbewerbswidrig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 31 March 2016
Frankfurt, 31.3.2016. Wie heute bekannt wurde, hat das Landgericht Köln am 22. März 2016 die einstweilige Verfügung gegen Mytaxi vom 17. Dezember 2015 bestätigt. Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG an: Die Rabattaktion diene der Marktverdrängung von Mitbewerbern und sei wettbewerbswidrig. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht: Aufgrund eines bundesweit gültigen Urteils, das die Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland eG am 19. Januar 2016 erwirkt hatte, musste Mytaxi bereits alle Rabattaktionen einstellen.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige Taxi-App betreibt, gibt folgendes Statement ab:
"Wer glaubt, Daimler engagiere sich im Taximarkt, ohne Gewinne machen zu wollen, ist blauäugig. Das Gesetz schützt die Verbraucher vor Preisschwankungen bei Taxianbietern. Wo heute Rabatte locken, folgen später Wucherpreise."