OLG Dresden: Werbung muss alle nötigen Preisangaben ersichtlich enthalten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 January 2016OLG Dresden: Werbung muss alle nötigen Preisangaben ersichtlich enthalten
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Nach einem Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016 darf nicht mit Preisen geworben werden, wenn in diesen nicht alle für den Verbraucher tatsächlich anfallenden Kosten enthalten sind (14 U 1425/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht Dresden hatte im Berufungsverfahren über eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu entscheiden. Diese hatte beanstandet, dass ein Kabelnetzbetreiber in der Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...) für seine Produkte bzw. Dienstleistungen Preise angibt, in dem noch nicht alle für den Verbraucher zu entrichtenden Entgelte angegeben sind.