Erbschaft: Strafbefreiende Selbstanzeige auch bei Schwarzgeld im Nachlass
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 December 2016Erbschaft: Strafbefreiende Selbstanzeige auch bei Schwarzgeld im Nachlass
Eine Erbschaft kann eine böse Überraschung bieten, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befindet. Dann müssen Erben handeln. Ein Ausweg kann die strafbefreiende Selbstanzeige sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unwissenheit schützt auch in Erbfällen nicht vor einer Strafe. Erben machen sich strafbar, wenn sich im Nachlass unversteuerte Kapitaleinkünfte befinden und sie dies nicht unverzüglich beim zuständigen Finanzamt angeben. Die unversteuerten Einkünfte müssen nachträglich versteuert werden. Das kann dazu führen, dass die Steuerschuld größer ist als das geerbte Vermögen. Wer die unversteuerten Einkünfte dem Finanzamt gegenüber verschweigt, macht sich allerdings strafbar. Die Erben machen sich dann der Steuerhinterziehung durch Unterlassen schuldig.