Krankenhauskeime: Klinik kann Darlegungslast bezüglich der eingehaltenen Hygienebestimmungen treffen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 December 2016
Bislang hatten Patienten in Fällen von Infektionen durch Krankenhauskeime erhebliche Schwierigkeiten, den Nachweis zu führen, dass die Hygienebestimmungen durch das jeweilige Krankenhaus auch eingehalten wurden. Krankenhäuser behaupten nach einer Infektion regelmäßig pauschal, diese sei trotz Einhaltung aller Hygienevorschriften schicksalshaft eingetreten. Bislang haben die Gerichte diesen Vortrag häufig für ausreichend gehalten und die Klagen zumeist abgewiesen. Dies könnte sich nunmehr ändern.
Denn der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.08.2016 - VI ZR 634/15 - im Fall eines von einem Patienten mit konkreten Anhaltspunkten vorgetragenen Hygieneverstoßes im Krankenhaus nunmehr klargestellt, dass der Krankenhausträger nicht mehr nur pauschal behaupten kann, alle Hygienebestimmungen eingehalten zu haben, sondern verpflichtet ist, im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die allgemein gültigen Hygienebestimmungen auch tatsächlich eingehalten wurden. Die Chancen für die Patienten haben sich nach Einschätzung von Dr. Petra Brockmann im Einzelfall damit deutlich verbessert.