Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Verkehrsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 16 May 2017Rote Ampel überfahren: Kein Fahrverbot im Härtefall?
Bei Missachtung einer roten Ampel zählen keine Ausreden. Übliche Konsequenz ist ein vorübergehendes Fahrverbot. Aber: In bestimmten Härtefällen, etwa wenn dringende Arztbesuche ohne Führerschein nachweislich nicht möglich sind, ist eine Ausnahme denkbar. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Bamberg.
OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 1620/16