OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 May 2017OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam
Klauseln im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, die besagen, dass mit der Abberufung auch gleichzeitig der Anstellungsvertrag beendet wird, können nach einem Urteil des OLG Karlsruhe unwirksam sein.
Bei einem GmbH-Geschäftsführer muss grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsverhältnissen unterschieden werden. Einerseits wird der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung bestellt und bekleidet eine Organstellung. Andererseits steht er auch in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft. In der Praxis bedeutet das, dass beide Rechtsverhältnisse getrennt voneinander beendet werden müssen, der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung abberufen und das Anstellungsverhältnis gekündigt werden muss. Das kann dazu führen, dass der Geschäftsführer bereits abberufen und für die Gesellschaft nicht mehr tätig ist, aus dem Anstellungsverhältnis aber weiterhin Ansprüche z.B. auf Lohnfortzahlung hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.