Persönliches Erscheinen vor dem Arbeitsgericht erforderlich?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 January 2017Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ansonsten ist man angesichts der Fachsprache oftmals schnell auf verlorenem Posten.
Maximilian Renger: Wenn man nun anwaltlich vertreten wird, muss man dann selbst auch zu Gerichtsterminen erscheinen?