Arbeitnehmer als Low Performer: Kündigung wegen Schlechtleistung für Arbeitgeber schwierig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 23 November 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das Thema der Low Performer bzw. Schlechtleistung auf Arbeitnehmerseite im Arbeitsrecht beschäftigt die Praxis konstant. Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der hinter den erwarteten Leistungen zurückbleibt, kündigen? Die Schwierigkeiten dabei zeigt ein aktuelles Urteil aus Siegburg.
Unzufriedenheit über Minderleistung beim Arbeitgeber: Wie in solchen Fällen üblich, war der Arbeitgeber auch in dem konkreten Fall über längere Zeit mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, eines Kfz-Mechanikers, unzufrieden. Nach drei vorherigen Abmahnungen in diesem Zusammenhang sprach der Arbeitgeber, das beschäftigende Autohaus, die Kündigung aus. Die Kündigung war jedoch unwirksam nach Meinung des Arbeitsgerichts Siegburg, die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers somit erfolgreich (vgl. Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 25.08.2017 - 3 Ca 1305/17).