DPV und bdfj begrüßen Bekenntnis zur Künstlersozialkasse
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 February 2018BVerfG nimmt Beschwerde gegen Künstlersozialabgabe nicht an
DPV und bdfj begrüßen Bekenntnis zur Künstlersozialkasse
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde eines Unternehmens gegen die Künstlersozialabgabe nicht an
Hamburg, den 16. Februar 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur Künstlersozialabgabe nicht angenommen. Ein Unternehmen hatte im Jahr 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht den Einwand bezüglich der Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe eingereicht. Diese Beschwerde wurde vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun einstimmig geurteilt, dass die Verfassungsbeschwerde (Az. I BvR 2885/15) nicht angenommen wird. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der DPV Deutscher Presse Verband und die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten begrüßen diese Entscheidung. "Die Künstlersozialabgabe sichert die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten, zu denen auch Journalisten zählen", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher der Berufsverbände DPV und bdfj. "Unternehmen, die mit freiberuflichen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, werden über die Abgabe an diesem sozialstaatlichen Prozess beteiligt und übernehmen damit auch einen wichtigen Teil der Verantwortung für den Sozialstaat."