Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung bekannter Produktgestaltung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 22 June 2018Unlautere Rufausbeutung durch Nachahmung bekannter Produktgestaltung
Der gute Ruf eines Produkts kann schon dann unlauter ausgebeutet werden, wenn die Aufmachung des Produkts nachgeahmt wird ohne die Wortmarke zu verletzen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
Werden Waren oder Dienstleistungen angeboten, die eine Nachahmung der Produkte eines Mitbewerbers sind, liegt darin ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 28. Februar 2018 kann eine unlautere Rufausbeutung in der Nachahmung einer bekannten Produktausstattung auch dann vorliegen, wenn sich die Wortmarke auf dem Nachahmungsprodukt von derjenigen des nachgeahmten Produkts unterscheidet (Az.: 6 W 14/18).