Erbverzicht mit Folgen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 March 2018
Essen, 20. März 2018**** Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag, den der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit einem seiner künftigen gesetzlichen Erben abschließt, in dem sein Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen Erbrechts verzichtet. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass als Vertragspartner dabei nur die erbrechtlichen Verwandten, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG in Betracht kommen.
Die Beweggründe für einen Erbverzicht können sehr vielseitig sein, wie z.B.
-Verzicht gegen eine Abfindungszahlung,
-der Nachlass besteht hauptsächlich aus einem einzelnen Gegenstand, z. B. einem Grundstück,
-Beschränkung der gesetzlichen Erbfolge auf bestimmte Personen (z.B. nur eheliche Kinder),
-Überschuldung eines Erben,
-Persönliche oder zwischenmenschliche Motive usw.