Der richtige Partner. Die richtige Steuerklasse.
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 April 2018
Die Sonne zeigt wieder sich öfter, die Vögel zwitschern, es wird Frühling und die Hochzeitssaison beginnt. Wer seine Liebe gefunden hat und 2018 heiratet, ist mit einer Änderung im Steuergesetz konfrontiert. Seit diesem Jahr werden frisch Verheiratete ausnahmslos in die Steuerklassenkombination IV/IV eingestuft. Beide Partner werden steuerlich gleichbehandelt, unabhängig davon, ob beide berufstätig sind oder nicht. Wenn aber nur einer der beiden Partner verdient oder das Einkommen der beiden sehr ungleich ausfällt, dann ist diese Steuerklassenkombination in der Praxis ungünstig und ein Wechsel in eine andere Steuerklasse sinnvoll.
So funktioniert der Wechsel der Steuerklasse
Im Regelfall darf die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden und auch nur bis spätestens 30. November. Bis dahin sollten sich die Frischvermählten einig sein, in welche Steuerklassen sie gehen möchten. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt. Und falls Uneinigkeit unter den Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern herrscht, kommt die Gesetzesänderung dem auch entgegen. "Denn seit Januar 2018 darf der Partner, der sich in der ungünstigeren Steuerklasse V befindet, ohne das Einverständnis des anderen einen Wechsel in die Steuerklasse IV beantragen", erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.). Der andere muss dann automatisch mit der Steuerklasse IV leben.