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"Erdgasfahrzeuge müssen ebenso gefördert werden wie Elektroautos"

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Der Verkehr ist in Verruf geraten. Zuviel Stickoxide und Feinstaub belasten die Luft in deutschen Städten. Nun rückt auch Kohlendioxid wieder in den Fokus, denn laut Umweltbundesamt sind die CO2-Emissionen im Verkehrssektor entgegen des Gesamttrends gestiegen. Die Initiative "Rheinland-Pfalz gibt Gas e.V." fordert eine umweltpolitische Wende im Straßenverkehr und eine stärkere Berücksichtigung von alternativen Antrieben. "Erdgasfahrzeuge können hier einen ähnlich großen Beitrag leisten wie Elektroautos und müssen daher genauso stark gefördert werden", ist Dr. Markus Spitz, Vorsitzender der Landesinitiative, überzeugt.

Die Verkehrswende muss in Gang kommen, denn die schlechten Nachrichten häufen sich. So hat Deutschland laut einer Studie im Auftrag von Zukunft Erdgas bereits Ende März sein CO2-Budget für das komplette Jahr verbraucht. Zugleich meldet das Umweltbundesamt (UBA), dass die CO2-Emissionen in der Bundesrepublik 2017 zwar um 4,1 Prozent gesunken sind, im Verkehrssektor sind sie jedoch um mehr als 2 Prozent gestiegen. Das UBA nennt als Grund mehr Pkws und gestiegene Fahrleistungen. "Hier muss angesetzt werden", so Spitz von der Initiative Rheinland-Pfalz gibt Gas. "Wir müssen mehr schadstoffarme Pkw auf die Straßen bringen. Das Augenmerk darf aber nicht nur auf dem Elektroauto, sondern muss auch den CNG-Antrieb liegen."

Westcon-Comstor eröffnet UCC-Democenter in Mönchengladbach

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Westcon-Comstor eröffnet UCC-Democenter in Mönchengladbach
Markus Stumpf, Business Development Manager UCC bei Westcon-Comstor

Mönchengladbach, 17. April 2018 - Westcon-Comstor, Value-Added-Distributor (VAD) führender Security-, Collaboration-, Netzwerk- und Datacenter-Technologien, unterhält in Mönchengladbach ab sofort ein hochmodernes UCC-Democenter, in dem Fachhändler und Endkunden innovative UCC- und Conferencing-Lösungen in Augenschein nehmen und testen können. Aktuell steht im Showroom das Lösungsportfolio des Herstellerpartners Polycom im Fokus, in den kommenden Monaten werden aber sukzessive auch viele weitere Herstellerpartner mit ihren Lösungen Einzug halten.

Im Einsatz für die Aus- und Weiterbildung in der Software-QS: Dr. Klaudia Dussa-Zieger ist neue Vorsitzende des German Testing Boards

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Möhrendorf/Berlin, 19. April 2018 – Passend zum einsetzenden Frühling weht auch an der Spitze des German Testing Boards (GTB) ein frischer Wind: Dr. Klaudia Dussa-Zieger, leitende Beraterin der imbus AG, ist auf der GTB-Mitgliederversammlung 2018 in Berlin zur neuen Vorsitzenden des GTB e.V. gekürt worden.

So tappen Internet-Käufer nicht in die Fakeshop-Falle

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Wie Verbraucher einen unseriösen Online-Shop erkennen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops.

1. Verdächtige Anbieterkennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.

2. Ungenügender Datenschutz
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.

3. Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der Händler trotz Zahlung nicht liefert - Überweisungen lassen sich nämlich nicht rückgängig machen.

Beratung bei der digitalen Transformation

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Cooler Look für das Smartphone mit neuen Schutzhüllen von Cellularline

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Cooler Look für das Smartphone mit neuen Schutzhüllen von Cellularline

Cellularline, Marktführer für Smartphone- und Tablet-Zubehör, präsentiert seine neuen und farbenfrohen Schutzhüllen - Stardust, Sensation und Air Frame, die das Smartphone verschönern und gleichzeitig schützen.

Stardust: Glamourös und funkelnd
Mit farbenfrohem Glitter, Pailletten und Perlen lässt die neue Schutzhülle von Cellularline STARDUST das Smartphone funkeln!
Erhältlich in den vier Mustern Aloha, Leopard, Pineapple und Caticorn für das iPhone X/8/7, Galaxy S8/S9 und Huawei P10.
Preis: 12,99€

Sensation: Coolness mit Klasse
Die Schutzhülle aus Silikon schmiegt sich an die Formen des Smartphones an und bietet einen umfassenden Schutz für Ecken, Ränder und Anschlüsse. Die Innenseite besteht aus einer weichen, kratzfesten Mikrofaserschicht, die Oberfläche ist aus weichem Soft-Touch-Material. SENSATION ist erhältlich in blau, schwarz, pink und rot für das iPhone 7, 8 und X.
Preis: 24,99€

Umweltschonendes Klimasystem für die Garage

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Umweltschonendes Klimasystem für die Garage
Doppelgarage mit SolarVenti®-Konzept: Der Warmluftkollektor ist an der Außenwand montiert.

Neben der E-Garage mit integrierter Stromtankstelle und ZAPF Connect, dem Smart-Home-System für Garagen, ist der SolarVenti® ein weiteres neues Innovationsprodukt der ZAPF GmbH. Mit dem Klimasystem lässt sich die Garage belüften, entfeuchten und erwärmen und das auf Basis von regenerativ erzeugtem Strom.

Der SolarVenti® vertreibt feuchte, kalte Luft aus der Garage und bringt damit gleich mehrere Vorteile mit sich: Auch an kalten Tagen müssen Garagenbesitzer nicht in einen ebenso kalten Pkw einsteigen. Wird die Garage auch als Werkstatt oder Hobbyraum genutzt, ist bei niedrigen Außentemperaturen natürlich jedes Grad mehr ebenso willkommen, beziehungsweise kann mit dem SolarVenti® bei einem zusätzlich installierten Heizgerät Energie eingespart werden. Und ein verbessertes Garagenklima beugt Schimmel und Korrosion vor - ein Faktor, der deutlich zum Werterhalt des Pkw sowie der Immobilie selbst beiträgt.

Autark oder mit Strombetrieb

Infografik: Online Marketing nach der EU-DSGVO

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 Online Marketing nach der EU-DSGVO

In einem Monat tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und deutsche Unternehmen, Werbetreibende und Marketer sind besorgt, was die neue Regulierung der Europäischen Union genau für Einschränkungen in der Datensammlung und -verarbeitung mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hat die Programmatic Plattform Tradelab in einer Infografik die wichtigsten Informationen zum komplexen Trendthema übersichtlich zusammengestellt.

Das neue EU-Gesetz, welches am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, betrifft alle Branchen des digitalen Universums und wird die bisherige Arbeitsweise im Umgang mit Daten von Grund auf verändern. Es spielt also keine Rolle, ob das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, Australien oder dem Mittleren Osten hat: Jeder, der personenbezogene Daten in Europa verarbeitet, ist betroffen.

Aktuelle Vorgaben für die Brandschutzbegehung

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Aktuelle Vorgaben für die Brandschutzbegehung

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich. Dazu zählt insbesondere auch der Brandschutz.

Oft werden in der täglichen Routine, durch Unwissenheit oder durch Bequemlichkeit Brandschutzvorgaben, wie z. B. das Schließen von Brandschutztüren oder das Freihalten von Fluchtwegen, nicht beachtet. Um derartige Gefahrenpotentiale zu vermeiden bzw. zu minimieren sind rechtlich vorgeschriebene Brandschutzbegehungen im Unternehmen unverzichtbar.

Das in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene "Handbuch Brandschutzbegehungen" (2. aktualisierte Auflage 2018) bietet Brandschutzverantwortlichen alles was sie für eine Begehung benötigen.

Das Buch beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen, u. a.:

- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- MVV TB
- DIN EN 16750:2017-11 "Ortsfeste Löschanlagen - Sauerstoffreduktionsanlagen"
- DIN EN 12101-2:2017-08 "Rauch- und Wärmefreisetzung NRWG"
- DIN 18093:2017-10 "Feuer-/Rauchschutzabschlüsse"

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