BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Verfasser: pr-gateway on Monday, 29 January 2018BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegt.
Streitigkeiten unter den Gesellschaftern einer GmbH sind keine Seltenheit. Führen diese soweit, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen und sein Anstellungsvertrag gekündigt werden soll, ist das Stimmrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung oft das Zünglein an der Waage. Allerdings kann er sein Stimmrecht nicht ausüben, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen soll. Strittig ist in der Rechtsprechung häufig, ob es ausreicht, dass die Abberufung rein formal aus wichtigem Grund erfolgen soll oder ob der wichtige Grund objektiv nachvollziehbar vorliegen muss, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.