FG Kassel - 22.02.2018 gg. 13:30
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 February 2018mündliche Verhandlung zum Mehrwertsteuerrecht
-Pressemitteilung-
Am 22. Februar 2018 findet vor dem Finanzgericht Kassel ein sehr interessantes Verfahren statt, mit dem der Kläger klären lassen will, ob dieser als Unternehmer mit der Verbrauchssteuer, in Form der unionsrechtlich harmonisierten Mehrwertsteuer finanziell belastet werden darf.
Gemäß der unmittelbar anzuwenden Rechtsgrundlage, der MwStSystRL, ist der Unternehmer lediglich "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates"
(vgl. EuGH-Urteile Di Maura, C-246/16 v. 23. November 2017; Netto Supermarkt (C-271/06, EU:C:2008:105, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, zur Rolle des Steuerpflichtigen als bloßer "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates")
Mit Glücksspielen lässt sich das Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, die "steuerliche Neutralität" als typprägendes Steuermerkmal und die Vorgaben des "direkten, unmittelbaren" und "wertentsprechenden" nicht durch Unwägbarkeiten unterbrochenen Leistungsaustauschs nicht einhalten.
(BFH Urteil, XI R 37/14; Bastova v. 10.11.2016 - C-432/15; Tolsma v. 3.3.1994 - C-16/93, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele v. 12. 5.2016 - C-520/14, Rz 24; Lajver v. 2.6.2016 C-263/15, Rz 26)