Testament verloren - alles verloren?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 February 2018
Essen, 22. Februar 2018**** Das deutsche Erbrecht, eines der wichtigsten Rechtsgebiete im deutschen Rechtssystem, ist an strenge Formvorschriften gebunden. So ist ein eigenhändiges Testament gem. § 2247 BGB erst dann wirksam, wenn es vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Formvorschriften deshalb so streng sind, weil es um den letzten Willen des Erblassers geht und somit auch um sein gesamtes Hab und Gut. Durch das eigenhändige Testament verdrängt der Erblasser darüber hinaus den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge.