Einladung zur Luxusreise unterliegt nicht der Schenkungssteuer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 June 2018Einladung zur Luxusreise unterliegt nicht der Schenkungssteuer
Die Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt kann angenommen werden. Schenkungssteuer wird dafür nicht fällig. Das hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 12. Juni 2018 entschieden (Az.: 3 K 77/17).
Großzügige Schenkungen können schnell der Steuer unterliegen. Wird der Freibetrag überschritten und die Schenkung führt bei dem Beschenkten zu einem Vermögenszuwachs wird Schenkungssteuer fällig, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Das Finanzgericht Hamburg hatte nun zu klären, ob die Einladung zu einer Kreuzfahrt auch zu einem Vermögenszuwachs führt und der Schenkungssteuer unterliegt. Konkret hatte ein Mann seine Lebensgefährtin zu einer überaus luxuriösen Kreuzfahrt eingeladen. Fünf Monate sollte es um die Welt gehen, Penthouse Grand Suite mit Butlerservice inklusive. Insgesamt kostete die Reise rund 500.000 Euro.
