Unterstützung von WEKA MEDIA für ein EU-konformes Verfahrensverzeichnis
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 May 2018
Kissing, 23. Mai 2018 - Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutz mit sich - vor allem, was die Dokumentationspflichten anbelangt. Gemäß Artikel 30 EU-DSGVO haben Unternehmen, und dazu gehören auch kleine Betriebe und Handwerker, alle eingesetzten automatisierten Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren. Das nun zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten löst damit seinen Vorgänger, das aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bekannte Verfahrensverzeichnis, ab und bringt einige in der Praxis maßgebliche Neuerungen mit sich. Die Verantwortlichen müssen sich auf deutlich höhere Anforderungen im Datenschutz einstellen. Auch drohen ab dem 25. Mai empfindliche Bußgelder, wenn die Verantwortlichen den Aufsichtsbehörden nicht jederzeit ein vollständiges Verzeichnis vorlegen können. Unterstützung bei der Erstellung und Pflege eines einwandfreien Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet nun die neue Software "EU-konformes Verfahrensverzeichnis" des Medienunternehmens WEKA MEDIA.