Verstoß gegen Kartellrecht - BGH stärkt Rechte der Geschädigten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 July 2018Verstoß gegen Kartellrecht - BGH stärkt Rechte der Geschädigten
Der BGH hat die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen das Kartellrecht mit Urteil vom 12. Juni 2018 bezüglich der Verjährung der Forderungen erleichtert (Az.: KZR 56/16).
Durch illegale Kartellabsprachen verschaffen sich die Kartellanten Vorteile, die für die anderen Marktteilnehmer teuer werden können. Wird gegen ein Kartell ein Bußgeldverfahren eingeleitet, hemmt dies auch die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Diese Hemmung endet sechs Monate nachdem das Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Diese gesetzliche Regelung ist im Juli 2005 in Kraft getreten. Strittig war die Frage, ob die Verjährung auch gehemmt wird, wenn der Kartellrechtsverstoß zwar vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung erfolgte, die Schadensersatzansprüche im Juli 2005 aber noch nicht verjährt waren. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Norm auch in diesen Fällen anzuwenden ist und die Verjährung entsprechend gehemmt wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.