Vollzeit - Teilzeit - Vollzeit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 June 2018ARAG über einen aktuellen Beschluss des Bundestages zum Brückenteilzeitgesetz
Einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine spätere Rückkehr in die Vollzeit war bislang allerdings schwierig, denn einen Rechtsanspruch auf eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit gab es nicht. Nachdem im Koalitionsvertrag die Einführung einer Brückenteilzeit vereinbart wurde, hat ein entsprechendes Gesetz heute den Bundestag passiert. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Was sich genau ändert, erläutern die ARAG Experten.