Die Bundesregierung plant Gesetzesänderung beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 December 2015Immobilienkreditverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten nach Angaben der Verbraucherzentralen in 80 Prozent der überprüften Widerrufsbelehrungen eine falsche Widerrufsbelehrung.
Immobilienkreditverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten nach Angaben der Verbraucherzentralen in 80 Prozent der überprüften Widerrufsbelehrungen eine falsche Widerrufsbelehrung. Dieser Umstand eröffnete bislang den Darlehensnehmern die Möglichkeit, dass sie ihren Immobiliendarlehensvertrag auch heute noch widerrufen können und sich somit auch viele Jahre nach Abschluss von ihrem Vertrag lösen können, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen. Sogar bereits abgelöste Darlehen können widerrufen werden, um gezahlte Vorfälligkeitsengelte zurückzufordern.
Die Erklärung eines Widerrufs bietet für Darlehensnehmer eine gute Möglichkeit sich von ihrem alten Immobilienkreditvertrag zu lösen, um eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation herbeizuführen. Da die Zinsen derzeit niedriger sind, können Betroffene einen Kredit mit günstigeren Konditionen vereinbaren und hierdurch in der Regel einen Vorteil in Höhe von mehr als 10 Prozent des Kreditbetrages erhalten.
Mit dem ewigen Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen soll nun Schluss sein