Kinderbetreuung: Ist mein Kind unfallversichert?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 3 September 2018ARAG Experten über den gesetzlichen Unfallschutz bei Kindern
Ein paar ganz konservative Politiker sähen es noch zu gerne - der Vater geht tagsüber arbeiten, die Mutter kümmert sich um den Haushalt und die Kinder. Die Lebenswirklichkeit sieht heute aber in den meisten Familien - zum Glück - ganz anders aus. Oft arbeiten beide Elternteile oder ein Elternteil ist alleinerziehend. Um den Nachwuchs kümmert sich dann die Kita, die Schule, eine Tagesmutter oder auch Oma und Opa. Wie die Kinder in der Obhut von Vertretern der elterlichen Sorge versichert sind, erklären ARAG Experten.
In Kinderkrippe, Kindergarten, Kita
Während des Besuchs von Krippen, Kindergärten und Horten sind die betreuten Kinder gesetzlich unfallversichert, unabhängig ob es sich um eine Einrichtung des Landes, einer Stadt/Gemeinde oder in freier Trägerschaft (Verein, Wohlfahrtsverband, Kirche, etc.) handelt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Aktivität von der Einrichtung verantwortlich organisiert, als Kita-Veranstaltung genehmigt und unter Aufsicht pädagogischen Personals durchgeführt wird. Die Wege von und zur Kindertageseinrichtung sind ebenfalls versichert. Das betrifft auch die Wege zwischen Schule und Hort zur Nachmittagsbetreuung bzw. umgekehrt von der Betreuung zur Schule.