EuG bestätigt Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 March 2018EuG bestätigt Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters
Das EuG hat die Nichtigerklärung eines Geschmackmusters mit Urteil vom 14. März 2018 bestätigt. Grund: Das Geschmacksmuster wurde schon vor seiner Eintragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Unter einem Geschmacksmuster wird das Erscheinungsbild eines Produktes, seine Form, sein Muster, seine Farbe, verstanden. Die Eintragung eines Geschmacksmusters dient dazu, die Designleistungen vor Nachahmungen zu schützen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass sich das Design von bereits bekannten Geschmacksmustern unterscheidet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das Gericht der Europäischen Union hat nun die Nichtigerklärung einer Eintragung eines Geschmacksmusters bestätigt, da es der Öffentlichkeit bereits vor der Eintragung zugänglich gemacht wurde (Az.: T-651/16).