Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 7 February 2019ARAG Experten über Rechte und Pflichten der Eltern nach Trennung oder Scheidung
Trennen sich Ehepartner, streiten sie häufig darum, wer von ihnen über den Lebensalltag der gemeinsamen Kinder bestimmt. Seit 2013 das Gesetz zur Reform des Sorgerechts in Kraft trat, haben auch unverheiratete Väter die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind zu erlangen; sogar wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Wer letztendlich nach einer Scheidung oder Trennung das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ein Umgangsrecht erhält, entscheiden Familiengerichte. Dabei gilt ein einziges Entscheidungskriterium: das Kindeswohl! Was sich allerdings hinter den Begriffen Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht verbirgt, klären ARAG Experten.
Sorgerecht: Was ist das?
Ganz allgemein beinhaltet das Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis eines oder beider Elternteile im Hinblick auf die Angelegenheiten der Kinder. Es ist das Recht, zu entscheiden, welche Schule ein Kind besucht, wann die Hausaufgaben gemacht werden und wie die Freizeitgestaltung aussieht. Das Gesetz bestimmt aber noch genauer die Grundsätze für das Sorgerecht: