FG Baden-Württemberg: Steuerpflicht beim Verkauf einer kurzfristig vermieteten Immobilie
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 10 April 2019FG Baden-Württemberg: Steuerpflicht beim Verkauf einer kurzfristig vermieteten Immobilie
Für den Verkauf einer Immobilie, die nur kurzfristig vermietet war und zuvor langjährig selbst genutzt wurde, fällt keine Einkommensteuer an. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Immobilien, die zwischen der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, werden nach dem Einkommensteuergesetz von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat daher mit Urteil vom 7. Dezember 2018 entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung, die nach langjähriger Eigennutzung kurzfristig vermietet war, nicht versteuert werden muss (Az.: 13 K 289/17).