Augenarzt aus Mainz: Crosslinking wird Kassenleistung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 April 2019Therapie bei Keratokonus wird erstattet - Augenarzt aus Mainz informiert
MAINZ. Patienten mit der Diagnose Keratokonus profitieren von einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Darauf weist Augenarzt Dr. med. Thomas Kauffmann hin, der in Mainz zusammen mit den Augenärzten Dr. Med. Jutta Kauffmann und Dr. med. Stefan Breitkopf eine augenärztliche Gemeinschaftspraxis leitet. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium im Deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet über den Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Ausschuss hat jetzt beschlossen, die Behandlung mithilfe der sogenannten Hornhautvernetzung (Crosslinking) als Kassenleistung anzuerkennen. Keratokonus ist ein seltenes Augenleiden, bei dem sich die Hornhaut zunehmend verformt. Betroffenen sollten sich untersuchen lassen, ob sie für eine entsprechende Behandlung in Frage kommen, rät Dr. med. Thomas Kauffmann.