ARAG Experteninterview: Dauerparker unerwünscht?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 24 September 2019ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu den Regeln auf Kundenparkplätzen
Dauerparkern auf Supermarktparkplätzen geht es immer öfter an den Kragen - oder auch an die Geldbörse. Immer mehr Supermarktketten, Baumärkte, Kauf- und Möbelhäuser lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen kontrollieren. Wer dort zu lange parkt, riskiert ein "Knöllchen", das mitunter mehr kostet, als der Parkverstoß auf städtischem Grund und Boden. Aber ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig? Und welche Regeln gelten noch auf den Parkplätzen vor den Einkaufsparadiesen? Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer gibt Antworten.
Gilt auf Kundenparkplätzen die Straßenverkehrsordnung (StVO)?