ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 September 2020Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick
+++ Radfahrverbot bei Promille-Fahrt +++
Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az.: 1 K 48/20.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt.