Ja, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt...
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 15 July 2021ARAG Experten informieren über Ferienjobs für Schüler
Gerade das erste selbst verdiente Geld ist etwas ganz Besonderes. Zudem ist ein Ferienjob oft mit wertvollen sozialen Erfahrungen verbunden. In Deutschland ist Schülerarbeit allerdings gesetzlich geregelt, um Kinder und Jugendliche vor Schaden an Leib und Seele zu bewahren. ARAG Experten informieren über die gesetzlichen Bestimmungen.
Mit 13 Jahren kann's losgehen
Das erste eigene Geld darf bereits mit 13 Jahren verdient werden; jedoch nur mit Genehmigung der Eltern und mit leichten Arbeiten wie Babysitten, Einkäufe erledigen, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht erteilen. Die maximale Arbeitszeit darf nicht länger als zwei Stunden - in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden - täglich an fünf Tagen pro Woche (nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr betragen. Außerdem darf nicht vor oder während des Schulunterrichts gearbeitet werden. Einen Ferienjob dürfen sich Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, erst suchen, sobald sie 15 Jahre alt und somit Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sind. Aber auch dieser Job unterliegt gesetzlichen Grenzen.