Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 October 2016Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Frage, ob der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, ist bei uns auch immer wieder schon eingegangen. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Das ist eigentlich relativ klar zu beantworten: nein, der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch nicht für Notfälle), es sei denn der Mieter hat sich damit einverstanden erklärt. Ich würde aber sowohl Mietern als auch Vermietern von einer solchen Vereinbarung abraten.
Maximilian Renger: Wieso das?