OLG Zweibrücken stärkt Urheberrecht gegenüber Behörden
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 May 2019OLG Zweibrücken stärkt Urheberrecht gegenüber Behörden
Nach einem Urteil des OLG Zweibrücken vom 28. Februar 2019 dürfen Behörden urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen (Az.: 4 U 37/18).
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Urheberrecht mit aktuellem Urteil gestärkt. Demnach darf eine Behörde ein urheberrechtlich geschütztes Werk nicht veröffentlichen, wenn sie nicht die Zustimmung des Urhebers eingeholt hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Ausschluss des urheberrechtlichen Schutzes für ein privates Werk wegen eines Informationsinteresses der Allgemeinheit trete nur dann ein, wenn der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts der Verwendung des Werks für ein sog. amtliches Werk zugestimmt hat, stellte das OLG Zweibrücken klar.