Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 September 2016Bis wann darf der Vermieter wegen Mietrückständen kündigen?
Kommt ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand, darf der Vermieter ihm kündigen. Reagiert der Vermieter trotz des Rückstandes einige Monate lang nicht, behält er dennoch sein Kündigungsrecht. Auch sieben Monate später ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges noch möglich. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Betrag bis zum Kündigungstermin nicht beglichen hat.
BGH, Az. VIII ZR 296/15