Erkrankung des Arbeitnehmers - fristlose Kündigung immer unzulässig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 May 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten.
Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Dies ist aber im Fall einer Erkrankung des Arbeitnehmers nie der Fall. Hier dürfen Arbeitgeber also nie fristlos kündigen.
Arbeitnehmer sollten Kündigungsschutzklage erheben