Aufhebungsvertrag (Arbeitsrecht) und Abgeltungsklausel - gefährlich für Arbeitnehmer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 October 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2014 - 2 Sa 100/14.
Ausgangslage
Der Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge ist heikel und Arbeitnehmern grundsätzlich erst nach anwaltlicher Beratung, am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. In der Regel lässt sich die Unterschrift nicht mehr rückgängig machen, der Aufhebungsvertrag bleibt gültig. Eine Anfechtung ist nur unter besonderen Umständen (Täuschung oder Drohung) möglich und sehr schwierig. Solche Aufhebungsverträge sind oft für den Arbeitnehmer sehr nachteilig, ohne dass der Arbeitnehmer dies immer klar erkennen kann. Der nachfolgende Fall zeigt warum gerade allgemeine Ausgleichsklauseln oder auch Abgeltungsklauseln, mit denen sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sein sollen, gefährlich sind.
Fall
In dem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Aufgrund der konkreten Formulierung der Abgeltungsklausel war nicht ganz eindeutig zu verstehen, ob damit wirklich sämtliche Ansprüche erledigt sein sollten.
Urteil