Die Krankenkasse IKK Südwest versucht die Veröffentlichung einer unliebsamen Aussage zu verbieten und scheitert vor Gericht
Verfasser: pr-gateway on Friday, 26 January 2018
Die Krankenkasse IKK Südwest versucht die Veröffentlichung einer unliebsamen Aussage zu verbieten und scheitert vor dem LG Frankfurt und dem LG Zweibrücken.
Die IKK Südwest verklagte vor dem Landgericht Zweibrücken (Az.: 1 O 258/17) und dem Landgericht Frankfurt (Az.: 2-07 O 406/17) ein Presseportal und das Biotechunternehmen UroTiss Europe GmbH auf Unterlassung der Aussage:
"Ein Patient muss vor dem Sozialgericht Düsseldorf auf Erstattung eines geprüften und genehmigten Arzneimittels gegen seine Krankenkasse, die IKK Südwest klagen, um die großflächige Verletzung seines Mundraumes wegen einer Gewebespende zu vermeiden."
Vor beiden Gerichten wurde der Antrag der IKK Südwest zu Lasten der Krankenkasse vollständig abgewiesen.
Das Landgericht Frankfurt stellte in seinem Urteil vom 15.12.2017 fest:
"Es handelt sich nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, soweit geäußert wird, ein Patient müsse vor dem Sozialgericht klagen, um eine großflächige Verletzung seines Mundraumes zu vermeiden."
Auch das Landgericht Zweibrücken kam zu dem Ergebnis: