Möbelkauf im Netz: Mit 5 Tipps zur Realisierung der Wohnidee
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 9 January 2018
Vom 15. bis 21. Januar 2018 findet die jährliche internationale Einrichtungsmesse imm Cologne statt und präsentiert Besuchern die künftigen Einrichtungstrends. Schon bald ist die neue Vielfalt an Wohnideen auch in Online-Shops verfügbar und findet hier ein großes Publikum: Mittlerweile bestellt jeder zweite Verbraucher seine Möbel im Internet (Quelle: Bitkom 2016). So bequem der Online-Kauf von Möbeln auch ist, bringt er doch einige beachtenswerte Besonderheiten mit sich. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, gibt fünf Tipps für eine sichere Shopping-Tour im Netz.
1. Auch beim Möbel-Online-Kauf gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht
Dr. Carsten Föhlisch: Wer Möbel im Internet bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verbraucher können deshalb nach Erhalt der Ware ganz in Ruhe prüfen, ob diese vollständig und unversehrt angeliefert wurde. Möbel, die nicht zusammengebaut geliefert werden, dürfen vom Verbraucher auch ohne Bedenken zusammengebaut werden. Hierfür kann der Online-Händler keinen Wertersatz verlangen. Wer aber zum Beispiel eine Woche lang seine Mahlzeiten am neuen Esstisch zu sich nimmt, kann zwar sein Widerrufsrecht nutzen und den Tisch zurücksenden. Der Online-Händler ist allerdings berechtigt, einen Wertersatz zu verlangen, wenn das Möbelstück dadurch einen Wertverlust erlitten hat, da diese dauerhafte Nutzung über die reine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht.