Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankung: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 March 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Grippesaison. Wieder fallen Mitarbeiter krankheitsbedingt aus. Bei manchen häufen sich die Ausfälle wegen Erkrankung, immer wieder sind Mitarbeiter tageweise arbeitsunfähig krankgeschrieben. Wann riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankung? Und wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Antworten hat Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck.
Wer insgesamt 6 Wochen im Jahr im dritten Jahr hintereinander wegen Arbeitsunfähigkeit am Arbeitsplatz fehlt, darf unter Umständen gekündigt werden. Das sagt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die krankheitsbedingte Kündigungen bei solchen Fehlzeiten mitunter zulassen. Allerdings muss der Arbeitgeber eine Reihe von weiteren Voraussetzungen einhalten, nur dann besteht die Kündigung vor dem Arbeitsgericht.