Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 February 2018Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ein gegenseitiger Vertrag. Erbringt eine Partei die vereinbarte Leistung nicht, berechtigt dies die andere Seite zum Rücktritt vom Vertrag.
In Arbeitsverträgen oder auch Handelsvertreterverträgen wird häufig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer oder der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum zu seinem ehemaligen Arbeitgeber oder Unternehmen in Konkurrenz zu treten. Im Gegenzug erhält er für diesen Verzicht eine Karenzentschädigung. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist also ein gegenseitiger Vertrag mit Leistung und Gegenleistung. Hält sich eine Partei nicht an die Vereinbarung, berechtigt dies die andere Seite zum Rücktritt vom Vertrag, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings wirkt der Rücktritt nur ex nunc, also erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rücktritt erfolgt ist. Das stellte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31. Januar 2018 (Az.: 10 AZR 392/17) klar.