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Erneutes Rekordjahr für Town & Country Haus

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Erneutes Rekordjahr für Town & Country Haus

(Mynewsdesk) Das Geschäftsjahr 2017 ist ein erneutes Rekordjahr für Deutschlands führenden Massivhausanbieter Town & Country Haus. Insgesamt sind 4.466 Häuser verkauft worden, ein Plus von 7 Prozent. Das Auftragsvolumen stieg um 9 Prozent auf 844,29 Millionen Euro. Nicht nur der Verkauf, auch die Zahl der gebauten Häuser entwickelt sich erfreulich. Seit der Unternehmensgründung 1997 baute Town & Country Haus mehr als 30.000 Massivhäuser, 2.790 davon allein im Jahr 2017.

„Zwar liegen uns noch keine finalen Zahlen vor, aber die Baugenehmigungszahlen für 1- und 2-Familienhäuser sind im vergangenen Jahr um rund 5 Prozent zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass so viele Menschen mit uns ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen“, sagt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus.

Ein Buch kann ein Leben verändern

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Ein Buch kann ein Leben verändern

(NL/3729978583) Der ungewöhnliche Roman Kaleidoskop der Scherben von Jürgen T. Knauf und Annika Strauss ist ein Roman, der mit dem Leser spricht und ihn dabei begleitet, Antworten und Wege zu mehr Erfolg, Gesundheit und Glück in sich selbst zu finden.

Neues Testportal für Online-Dienste

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Wiesbaden - Das Portal probao.de startet mit Testberichten zu Online-Diensten im Internet. Derinteressierte Leser findet auf Probao ausführliche Erfahrungen mit unterschiedlichen Online-Anbietern. Dabei testet probao die einzelnen Anbieter über einen langen Zeitraum. Es werden also nicht nur Momentaufnahmen über die einzelnen Anbieter gemacht, sondern dauerhafte Tests durchgeführt. Die Bewertungen können sich laut probao im langfristigen Verlauf entscheidend verändern. Ziel von probao sei es nicht, eine besonders umfangreiche Testdatenbank aufzubauen, sondern sehr detaillierte Erfahrungsberichte zu erstellen.

Marco Laspe, Gründer hinter probao, erklärt: "Ich möchte mit probao ein Portal schaffen, das dem Leser erklärt, ob sich ein Online-Dienst für ihn langfristig auszahlt. Dabei ist mir besonderswichtig, den Dienst unter Berücksichtigung alle relevanten Informationen zu bewerten. Deswegen werfen wir auch einen Blick hinter die Kulissen und beurteilen auch das Geschäftsmodell und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Anbieters."

Eine Konzernentscheidung mit Folgen

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Eine Konzernentscheidung mit Folgen
Thomas Krings kennt Konzernentscheidungen mit Folgen

Niemand outet sich gerne, wenn er eine Fehlentscheidung trifft. Es wird weitergemacht wie festgelegt und somit auf einer Ebene weitergeeiert, die im Grunde genommen die Fehltritte längst bestraft hat: Mit dem bevorstehenden Untergang des Unternehmens. In solchen Fällen kennt sich Thomas Krings bestens aus. Als "Game Changer' arbeitet er tagtäglich mit Unternehmern, die nicht mehr weiter wissen - und hilft ihnen, wieder auf Spur zu kommen.

"Ein Anruf vor einiger Zeit hat mir wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass ein Manager seine Fehlentscheidung zugibt", erzählt Krings, der es sehr schätzt, wenn ein Unternehmer diesen Schritt wagt. "Es braucht schon eine große Portion Mut, Hilfe und Unterstützung zuzulassen. Oft stehen der eigene Stolz und die Angst, sein Gesicht zu verlieren, zu weit oben und die Folgen werden ausgeblendet."

Know-how für überzeugende Handwerksarbeit

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Know-how für überzeugende Handwerksarbeit
Extra für die neue Schulungssaison erweitert – die neue BLANKE MEHRWERTSTATT in Iserlohn.

Auch für 2018 hat der Iserlohner Fliesenzubehörspezialist Blanke GmbH & Co. KG ein interessantes und praxisbezogenes Workshop-Programm für seine BLANKE MEHRWERTSTATT zusammengestellt. Dabei sind es nicht nur die Themen selbst, sondern auch die eigens für die Schulungen erweiterte BLANKE MEHRWERTSTATT, die überzeugen. Aktuell liegt das Programm mit den neuen Workshops für das 1. Halbjahr 2018 vor.

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Altkunden

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Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Altkunden

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Umsatzsteigerungen mit Altkunden ist immer wieder ein Streitthema. Ein Urteil des OLG Celle stärkt die Position der Handelsvertreter (Az.: 11 U 88/16).

Nach Beendigung des Handelsvertretervertrags steht dem Handelsvertreter oftmals ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser Anspruch besteht in der Regel dann, wenn der Handelsvertreter für das Unternehmen neue geschäftliche Kontakte geknüpft hat und das Unternehmen auch weiterhin von diesen Kontakten profitiert. Strittig ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters häufig, wenn er die Geschäftskontakte mit Bestandskunden intensiviert und den Umsatz gesteigert hat. Die Rechtsprechung ist bisher in der Regel davon ausgegangen, dass dem Handelsvertreter der Ausgleichsanspruch erst dann zusteht, wenn er den Umsatz mit dem Altkunden um 100 Prozent gesteigert hat. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Februar 2017 stärkt allerdings die Position des Handelsvertreters, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wo kommt der Schimmel eigentlich her?

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Wo kommt der Schimmel eigentlich her?
Schimmelgefahr und Wärmebrücken sind in den Griff zu bekommen

Eine unzureichende Dämmung kann für Eigentümer sehr unangenehme Folgen haben. Über sogenannte "Wärmebrücken" entweicht während der Heizperiode permanent Wärme nach außen. Die Folgen? Sinkende Oberflächentemperatur der angrenzenden Raumwände, Kondenswasser und Schimmelpilzbefall. Die gute Nachricht: Jenseits von Außensanierungen gibt es Gegenmaßnahmen, die effektiv sind und diesen Teufelskreis unterbrechen.

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