MCM Investor Management AG über den Preisanstieg der Betriebskosten

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Vermieter müssen den Preisanstieg der Betriebskosten beim Mieter begründen

Magdeburg, 25.10.2017. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass Vermieter einen Preisanstieg der Betriebskosten bei ihren Mietern in jedem Fall begründen müssen – andernfalls ist dieser nämlich nicht rechtens. „Werden also einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung auffallend teurer, muss der Vermieter das ohne Wenn und Aber gut begründen können“, erklärt die MCM Investor Management. „Handelt es sich um einen Anstieg von über 50 Prozent im Vorjahresvergleich, hat der Mieter sogar rechtlichen Anspruch darauf zu erfahren, welche Preisverhandlungen ihr Vermieter diesbezüglich geführt hat“, so die MCM Investor weiter und bezieht sich auf einen vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verhandelten Fall. Hier hatte der Vermieter einen Dienstleister beauftragt, der die Gartenpflege, den Winterdienst sowie Hauswartleistungen übernehmen sollte. Nachdem der Dienstleister die Verträge gekündigt hatte, schloss der Vermieter mit demselben Unternehmen neue Verträge ab, für deren Dienstleistungen er zwischen 60 und 160 Prozent mehr zahlen musste, als zuvor. Der betroffenen Mieterin gefiel das nicht und sie verlangte die Betriebskosten zurück. Sie verwies auf das Wirtschaftlichkeitsverbot, gegen das ihr Vermieter angeblich verstoßen hatte. Vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bekam die Mieterin teilweise Recht (Az.: 210 C 387/16). „Fest steht, dass wenn es zu einer Preissteigerung über 50 Prozent kommt, muss der Vermieter gegenüber seinem Mieter offenlegen, welche Preisverhandlungen er mit wem geführt hat und ob er immer bestrebt war, das preisgünstigste Unternehmen zu finden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Nichtsdestotrotz scheiterte die Klägerin mit ihrem Vorhaben, die Betriebskosten auf Grundlage der alten Beträge mit einem Abschlag von 10 Prozent abzurechnen. „Orientieren muss man sich nämlich immer am geltenden Betriebskostenspiegel“, so die MCM Investor abschließend.